Daun ist als beihilfefähiger Kurort für alle RVO- und Ersatzkassen zugelassen.
Mitglieder sollten in jedem Fall vor Kurantritt einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen, hierzu bedaf es einer hausärztlichen Notwendigkeitsverordnung.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten der badeärztlichen Behandlung mittels eines Badearztscheines die Kurmittel und vielfach wird außerdem ein Zuschuß zu den Aufenthaltskosten (Unterkunft und Verpflegung) gewährt.
Angehörige des öffentlichen Dienstes, die einen Beihilfeanspruch haben, wenden sich rechtzeitig an ihre Personalabteilung.